Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass die Sanierungsverwalterin in der heutigen, ersten Gläubigerversammlung die Fortsetzung des Verfahrens als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung befürwortet hat, da diese für die Gläubiger derzeit keinen Nachteil darstellt. Auch wurde von keinem der anwesenden Gläubiger ein Entzug der Eigenverwaltung beantragt.
Zur heutigen Gläubigerversammlung erschien der Vorstand der Schuldnerin, Janis Jung, gemeinsam mit dem beauftragten Schuldnervertreter. Gemäß des Berichtes der Verwalterin funktioniert die Zusammenarbeit mit der Schuldnerin sowie sämtlichen Organen der schuldnerischen Gesellschaft gut und werden der Sanierungsverwalterin alle erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung gestellt. Somit wird sichergestellt, dass eine engmaschige Überprüfung der finanziellen Situation durch die Insolvenzverwaltung möglich ist.
Die Fortführung des Unternehmens erfolgt nach erster Information des Sanierungsverwalters mit Unterstützung des Vorstands friktionsfrei und liegen die Umsätze derzeit deutlich über der veranschlagten Finanz- bzw. Fortführungsplanung. Eine solche wurde gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungskanzlei und dem Vorstand der Schuldnerin erstellt. Diese sieht weitere Reorganisations- sowie Sanierungsmaßnahmen vor. Unter anderem wurden bereits 36 defizitäre Eigenfilialen im Inland geschlossen, wobei die betroffenen Dienstnehmer zum Teil von anderen Filialen übernommen werden können. Weiters wird beabsichtigt, unwirtschaftliche Franchiseverträge zu beenden. Darüber hinaus ist auch die Schließung von defizitären Tochtergesellschaften im Ausland geplant.
Die Sanierungsverwalterin hat erwartungsgemäß ausführlich Bericht erstattet und einen Überblick über die bisherigen Ereignisse gegeben. Derzeit ist diese vor allem mit der Überprüfung der Vermögenslage der Schuldnerin beschäftigt und werden voraussichtlich Sachverständige mit der Überprüfung und Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin beauftragt. Ein Augenmerk liegt hierbei naturgemäß bei den Beteiligungen der Schuldnerin sowie einem weiteren wertvollen Vermögenswert – der Marke „Palmers“.
Hinsichtlich der von der Schuldnerin ausgegeben Gutscheine sowie „Palmersmünzen“ wurde zwecks Anmeldung dieser Forderungen von der Sanierungsverwalterin folgende Vorgehensweise in Aussicht genommen:
• Forderungsanmeldungen der Gutscheingläubiger können nur anerkannt werden, wenn die Kunden die Gutscheine/Münzen im Original abgeben. Vorgeschlagen wird seitens der Verwaltung daher:
o dass Vertreter der Gläubiger die Gutscheine/Münzen entgegennehmen und diese gesammelt vor der Tagsatzung an die Schuldnerin übermitteln bzw.
o Gläubiger, welche die Forderungsanmeldung selbst vornehmen, die Übermittlung der Gutscheine/Münzen selbst an die Schuldnerin übermitteln müssen
Der Schuldnervertreter hat zur beabsichtigten Finanzierung des angebotenen Sanierungsplanes ausgeführt, dass dieser sowohl aus dem Unternehmensfortbetrieb als auch durch den Einstieg eines neuen Gesellschafters/Investors beabsichtigt ist. Derzeit werden bereits Gespräche mit 3 österreichischen Investoren geführt.
Ohne Hilfe von dritter Seite ist aus heutiger Sicht eine Finanzierung der Fortführung sowie der Sanierungsplanquote nicht darstellbar.
Gläubiger können ihre Forderungen noch bis zum Ende der Anmeldefrist am 08.04.2025 beim Insolvenzgericht einbringen. Eine zeitnahe Anmeldung ist jedenfalls ratsam, da die Prüfung der Forderungen jedenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die nächste Tagsatzung findet am 22.04.2025 statt. Im Zuge dieser Tagsatzung werden zu den von den Gläubigern zur Anmeldung gebrachten Forderungen die jeweiligen Prüfungserklärungen der Sanierungsverwalterin sowie der Schuldnerin abgegeben.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
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