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Palmers Textil Aktiengesellschaft

Information über die Berichts- und Prüfungstagsatzung

Die Sanierung der Palmers Textil Aktiengesellschaft benötigt noch mehr Zeit und die Eigenverwaltung wird zurückgelegt. Die Abstimmungstagsatzung wird auf den 20.05.2025 verschoben und das Sanierungsplanangebot auf 20 % reduziert.

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass die Palmers Textil Aktiengesellschaft eine Verlegung der Sanierungsplantagsatzung beantragt hat.

Laut „Fahrplan“ des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung der Palmers Textil Aktiengesellschaft sollte am 06.05.2025 die Sanierungsplantagsatzung vor dem Landesgericht Wiener Neustadt stattfinden, bei welcher die Gläubiger über die Zukunft des Textilhandelsunternehmens entscheiden. Das schuldnerische Unternehmen bietet seinen Gläubigern einen Sanierungsplan mit einer Quote von 30% an. Über dieses Angebot hätten die Gläubiger am 06.05.2025 abstimmen sollen. Nunmehr hat das Unternehmen in der heutigen Prüfungstagsatzung um Verlegung dieses Termins ersucht und möchte einen späteren Abstimmungstermin.

Bereits bei Antragstellung hat das Unternehmen offengelegt, dass eine Sanierung und die Finanzierung eines Sanierungsplans nur durch den Einstieg eines Investors möglich ist. Die Verhandlungen mit möglichen Investoren sei jedoch noch nicht so weit fortgeschritten, als dass dies bis zur geplanten Tagsatzung am 06.05.2025 soweit finalisiert ist, als die „Erfüllbarkeit“ des Sanierungsplanangebotes realistisch beurteilt werden kann. Das schuldnerische Unternehmen benötigt noch mehr Zeit für die finalen Verhandlungen mit einem Investor.

Das Landesgericht Wiener Neustadt als Insolvenzgericht hat die Sanierungsplantagsatzung auf den 20.05.2025 verschoben.

Da sich dieser Termin nicht mehr innerhalb der – gesetzlich geforderten – 90-Tagesfrist befindet, konnte das Sanierungsverfahren nicht mehr in Eigenverwaltung fortgeführt werden. Es wurde deswegen die „Eigenverwaltung“ zurückgelegt. Die bisherige Sanierungsverwalterin Rechtsanwältin Mag. Nau wird sohin zur „Masseverwalterin“ und übernimmt auch formell die operative Geschäftsführung bis zur Entscheidung durch die Gläubigermehrheit in der späteren Sanierungsplantagsatzung. Das Insolvenzverfahren wird als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgeführt.

Da sich durch die Änderung der Verfahrensart nunmehr auch die gesetzliche Mindestquote ändert, wird in weiterer Folge das Angebot an die Gläubiger verschlechtert. Statt dem bisherigen Angebot von 30 % wird den Gläubigeren voraussichtlich eine 20 % Sanierungsplanquote angeboten.

Information zur Berichts- und Prüfungstagsatzung der Palmers Textil Aktiengesellschaft

Bekanntlich wurde am 14.02.2025 über das Vermögen des traditionellen österreichischen Wäscheunternehmens Palmers Textil Aktiengesellschaft auf Eigenantrag ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet.

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass am heutigen Tag, dem 22.04.2025, die Berichts- und Prüfungstagsatzung am Landesgericht Wiener Neustadt stattgefunden hat.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben bisher 1543 Gläubiger Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 76.802.051,15 angemeldet. Davon wurden Forderungen in Höhe von EUR 17.015.729,04 als zu Recht bestehend anerkannt, die restlichen Forderungen wurden vorerst bestritten (1.148 Forderungen entfallen auf die 515 betroffenen Dienstnehmer).

In der Tagsatzung hat die Schuldnerin die Eigenverwaltung zurückgelegt. Das Insolvenzverfahren wird nunmehr mehr als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgeführt.
Die angebotene Sanierungsplanquote wird nunmehr in weiterer Folge von der Schuldnerin reduziert. Dies bisherige Mindestquote für ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wird auf eine neue Sanierungsplanquote in Höhe von 20 % reduziert. Es handelt sich bei diesem neuen Angebot um die gesetzliche Mindestquote bei Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

Die Zusammenarbeit mit der Schuldnerin sowie mit sämtlichen Organen der schuldnerischen Gesellschaft verläuft gut. Alle erforderlichen Informationen werden der Sanierungsverwalterin unverzüglich zur Verfügung gestellt. Die Fortführung des Unternehmens während des laufenden Insolvenzverfahrens verläuft positiv.

Die langwierigen, auch medienbekannten außergerichtlichen Rekonstruktionsversuche, die leider nur langsam und somit zu spät Erfolge erzielen konnten, werden weiter fortgesetzt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden bereits Personal- und Mietkosten reduziert sowie zahlreiche unwirtschaftliche Verträge gekündigt. Obwohl es gelungen ist, die Lieferanten zu halten, sind die Einkaufsmodalitäten neu zu verhandeln. Zudem sollen weitere defizitäre Tochtergesellschaften im Ausland – mit Ausnahme von Deutschland und Kroatien – geschlossen werden.

Im Rahmen der Reorganisation befinden sich derzeit 47 Filialen in Schließung, wovon 122 überwiegend weibliche Dienstnehmer betroffen sind. Zudem wurden 12 Franchiseverträge beendet, davon 8 inländische und 4 internationale. Außerdem wurde die Betriebsstätte in Hong Kong Ende Februar auch geschlossen.

Durch die Maßnahmen hat sich sowohl die Anzahl der Filialen als auch der Personalbestand reduziert. Derzeit werden weiter 70 Eigenfilialen mit insgesamt 393 Angestellten fortgeführt. Zusätzlich werden 46 Filialen von inländischen Franchisepartnern und 17 Filialen von internationalen Franchisepartnern betrieben. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden die Löhne stets fristgerecht bezahlt.

Aufgrund der positiven Fortführung wurde die Fortführung des Unternehmens auf Antrag der Sanierungsverwalterin vom Gericht bewilligt. Laut ihrem Bericht ist der bisher vorgeschlagene Sanierungsplan mit einer Quote von 20 % für die Gläubiger vorteilhafter als ein Liquidationsszenario. Allerdings ist die Finanzierung der zukünftigen Fortführung (neue Kollektion) sowie die Sanierungsplanquote ausschließlich durch die Gewährung von Zuschüssen realisierbar. Zusammen mit einem neuen Investor plant das Unternehmen, auch die „Neuausrichtung“ der Marke fortzusetzen.

Derzeit laufen weiter die Verhandlungen über den Einstieg eines Investors und die Modalitäten des Sanierungsplans.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380