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Inh. d. Max Riepl e.U.
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen des Herrn Maximilian Riepl, Inh. d. Max Riepl e.U., beim Landesgericht Linz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde. Das Verfahren wurde auf eigenen Antrag des Schuldners hin eröffnet.
Beim Unternehmen des Schuldners handelt es sich um einen seit Jahrzehnten bestehenden Traditionsbetrieb in Sarleinsbach, der sich in 3 Teilbetriebe, nämlich Fleischhauerei, Viehhandel und Gastronomie gliedert.
Der Schuldner beschäftigte zuletzt 17 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
Die Zahlungsunfähigkeit resultiert aus einem gesundheitlichen Schicksalsschlag des Inhabers Maximilian Riepl. Hinzu kommen wirtschaftliche Schwierigkeiten durch gestiegene Personal- und Energiekosten sowie hohe Altverbindlichkeiten, die schlussendlich nicht mehr bedient werden konnten.
Eine Fortführung des Betriebs ist für den Schuldner nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Alle Gewerbeberechtigungen wurden bereits zurückgelegt und das Unternehmen wurde am 17. Januar 2025 geschlossen.
Die Verbindlichkeiten werden im Eröffnungsantrag mit rund EUR 4,8 Mio. beziffert, wobei davon rund EUR 2,08 Mio. unbesichert sind. Laut dem Eröffnungsantrag beigelegter Gläubigerliste sind 166 Gläubiger von der Insolvenz betroffen.
Das vorhandene Vermögen des Unternehmens beläuft sich laut Eröffnungsantrag auf insgesamt rund EUR 3,04 Mio., wobei freies und verwertbares Vermögen lediglich in Höhe von rund EUR 345.000,00 vorhanden sein dürfte.
Auf Basis der unbesicherten Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 2,08 Mio. ergibt sich sohin eine fiktive Zerschlagungsquote von 16,54 %. Der Schuldner plant eine geordnete Liquidation der Vermögenswerte mit dem Ziel, durch einen Sanierungsplan eine Quote von 20 % innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.
Das wesentliche Vermögen stellen die Liegenschaften des Schuldners dar, die jedoch überwiegend mit Pfandrechten der finanzierenden Hausbank sowie teilweise mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie einem Fruchtgenussrecht zugunsten der damaligen Übergeberin und Mutter des Schuldners belastet sind. Im Eröffnungsantrag geht der Schuldner davon aus, dass mit einem Erlös von rund EUR 2,2- 2,3 Mio. aus der Verwertung der Liegenschaften (vor Abzug der Pfandrechte) zu rechnen ist. Ein Sachverständigengutachten über den Wert der Liegenschaften liegt noch nicht vor.
Der Schuldner beabsichtigt eine Sanierung im Wege eines Sanierungsplans und hat zu diesem Zwecke einen Sanierungsplan angeboten, der die Zahlung einer Quote von 20 %, zahlbar binnen 2 Jahren vorsieht.
Die Erfüllung der angebotenen Quote soll mittels geordneter Liquidation des Unternehmens und einer längerfristigen Verwertung der Vermögensgegenstände erzielt werden.
Eröffnung: 23.01.2025
Anmeldefrist: 25.03.2025
Insolvenzverwalterin: Mag. Walter Scheinecker, Rechtsanwalt in Linz
Allgemeine Prüfungstagsatzung: 08.04.2025
Sanierungsplantagsatzung: 16.05.2025
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000