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Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der MA Bauleistungen GmbH, FN 525947b, beim zuständigen Landesgericht Salzburg ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Die im Jahr 2019 gegründete Schuldnerin mit Sitz in 5710 Kaprun ist gemäß Firmenbuchinformation im Bereich der Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in der Baubranche tätig. Die Geschäftsführung wird von Herrn Marcel Aberger wahrgenommen, der zudem auch alleiniger Gesellschafter der schuldnerischen GmbH ist.
Nach ersten Erkenntnissen dürften von dieser Insolvenz voraussichtlich mehr als 20 Dienstnehmer betroffen sein.
Hinsichtlich der Gründe für das Abgleiten in die gegenständliche Insolvenz wird im Eröffnungsantrag angeführt, dass die Corona-Pandemie die Baubranche nachhaltig beeinträchtigt habe. Darüber hinaus hätten sich Zahlungsverzögerungen sowie Zahlungsausfälle stark gehäuft. Als weiterer wesentlicher Faktor werden steigende Preise genannt, die in vielen Fällen nicht an die Kunden weitergegeben werden konnten. Schlussendlich war die Antragstellerin nicht mehr in der Lage, ihre laufenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Laut der uns vorliegenden Gläubigerliste sind etwa 70 Gläubiger von dieser Insolvenz betroffen. Den Angaben aus der Bilanz zum 31.12.2023 zufolge beliefen sich die Verbindlichkeiten der Schuldnerin auf rund EUR 1.291.000,00, wobei es sich bei einem Großteil um Kreditverbindlichkeiten handelt. Etwa EUR 200.000,00 entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die Werthaltigkeit etwaiger vorhandener Aktiva wird im Laufe des Verfahrens ermittelt werden.
Die Schuldnerin strebt eine Unternehmensfortführung sowie eine Entschuldung mittels eines Sanierungsplanes an. Gegenwärtig bietet die Antragstellerin ihren Gläubigern nachstehenden Vorschlag an:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote 20 %, zahlbar binnen 2 Jahren ab rechtskräftiger Annahme des Sanierungsplanvorschlags.
Es handelt sich hierbei um das gesetzliche Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Eröffnung: 16.12.2024
Anmeldefrist: 26.02.2025
Insolvenzverwalterin: Dr. Andrea Fruhstorfer, Rechtsanwältin, Nonntaler Haupstraße 1, 5020 Salzburg
Prüfungstagsatzung: 12.03.2025
Sanierungsplantagsatzung: 12.03.2025
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Salzburg
Tel: 05 04 100 – 5000