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Sanierungsplan angenommen
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) teilt mit:
Sanierungsplan der KTM AG von den Gläubigern angenommen!
Bei einer errechneten Zerschlagungsquote von 14,9% hat der Sanierungsverwalter den Sanierungsplan als wirtschaftlich angemessen betrachtet, nachdem im Ergebnis auch kein realistisches Alternativszenario zum Sanierungsplanangebot besteht.
Die Gläubiger sollen eine 30%ige Barquote, welche bis zum 23.05.2025 beim Sanierungsverwalter zu erlegen ist, erhalten.
Die Bestätigung wird jedoch auch davon abhängig sein, dass die voraussichtlich bis zum 23.05.2025 entstehenden Fortführungskosten in der Höhe von circa EUR 150 Mio. hinterlegt oder sichergestellt sind.
Die 1. Tranche dieser Fortführungsgarantie, nämlich EUR 50 Mio., ist bereits gestern auf einem Treuhandkonto des Sanierungsverwalters eingelangt.
Geplant ist, dass die Produktion Mitte März 2025 wieder aufgenommen wird.
Bis zum 23.05.2025 sind ca. EUR 750 Mio. zu hinterlegen oder sicherzustellen, nämlich EUR 600 Mio. für die 30%ige Quote und EUR 150 Mio. für die Fortführung.
Der Name des finanzierenden Investors ist weiterhin unbekannt!
Bekanntlich wurden am 29.11.2024 über die Vermögen der KTM AG und deren beiden Tochtergesellschaften KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und KTM Components GmbH jeweils Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet.
Heute fand am Landesgericht Ried im Innkreis bereits die Tagsatzung zur Abstimmung über den Sanierungsplan der KTM AG statt.
Die Abstimmungstagsatzung im Verfahren der KTM Components GmbH wird heute um 13:30 Uhr und jene der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH um 15:30 Uhr stattfinden.
Zu diesen Verfahren erfolgen noch gesonderte Mitteilungen.
Wir konnten erreichen, dass noch vor der Sanierungsplantagsatzung das Anbot auf eine 30%ige Barquote (Kassaquote) verbessert wurde und das Anbot lautete wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine 30%ige Quote, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans. Bestätigungsvoraussetzung ist, dass bis längstens 23.05.2025 der Erlag des Erfordernisses für die 30%ige Barquote und die Verfahrenskosten beim Sanierungsverwalter erfolgt.
Dies bedeutet, dass eine gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplanes erst nach dem Erlag der 30%igen Barquote und nach Sicherstellung der Masseforderungen (Fortführungskosten bis 23.05.2025) erfolgen wird.
KTM AG
Gesamt liegen 3.847 Forderungsanmeldungen vor, 2.600 Forderungsanmeldungen davon entfallen auf Dienstnehmer.
Die angemeldete Forderungssumme beläuft sich auf circa EUR 2,25 Mrd., dies einschließlich bedingt angemeldeter Forderungen.
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH
Gesamt liegen 1.321 Forderungsanmeldungen vor, 903 Forderungsanmeldungen davon entfallen auf Dienstnehmer.
Die angemeldete Forderungssumme beläuft sich auf circa EUR 116,63 Mio., dies einschließlich bedingt angemeldeter Forderungen.
KTM Components GmbH
Gesamt liegen 824 Forderungsanmeldungen vor, 544 Forderungsanmeldungen davon entfallen auf Dienstnehmer.
Die angemeldete Forderungssumme beläuft sich auf circa EUR 89,27 Mio., dies einschließlich bedingt angemeldeter Forderungen.
Offenbar unter Ausklammerung einzelner bedingter Forderungen sowie einzelner IC-Forderungen wird das Erfordernis für die 30%igen Sanierungspläne in den Verfahren der KTM AG, KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und KTM Components circa EUR 600 Mio. betragen.
Die Sanierungspläne werden zudem nur bestätigt werden, wenn diese als erfüllbar zu betrachten sind. Es werden daher auch die bis 23.05.2025 anfallenden Fortführungskosten zu hinterlegen sein. Diesbezüglich geht man von einem Liquiditätsbedarf von circa EUR 150 Mio. aus.
Es werden daher bis spätestens 23.05.2025 circa EUR 750 Mio. beim Sanierungsverwalter zu hinterlegen bzw. sicherzustellen sein.
Die Erfüllung dieses hohen Sanierungsplanerfordernisses von circa EUR 750 Mio. bedingt jedenfalls erhebliche Mittelzuführungen eines Investors.
Der Sanierungsverwalter hat die Sanierungspläne als wirtschaftlich angemessen betrachtet, zumal sich eine Zerschlagungsquote von 14,9% vor möglichen Schadenersatz- und Anfechtungsansprüchen sowie möglichen Ansprüchen aus Einlagenrückgewähr errechnet. Die Durchsetzungs- und Einbringlichkeitswahrscheinlichkeit solcher Ansprüche beurteilt der Sanierungsverwalter derart, dass diese zu keinem Ergebnis führen würden, welches günstiger wäre als die angebotene 30%ige Sanierungsplanquote. Auch nach seiner Einschätzung besteht daher im Ergebnis kein realistisches Alternativszenario zum Sanierungsplanangebot.
Die Kapital- und Kopfmehrheit stimmten im Verfahren der KTM AG dem Sanierungsplanangebot zu.
Die Abstimmungen in den Verfahren KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und der KTM Components GmbH bleiben im Laufe des Tages abzuwarten.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Pressesprecherin/ Mitglied der Geschäftsleitung
Dr. Cornelia Wesenauer
05 04 100 1193
0676/ 433 92 57
Bereichsleitung Insolvenz/ Mitglied der Geschäftsleitung
Mag. Franz Blantz
05 04 100 8180
0664/ 845 92 07
Geschäftsstellenleitung Linz
Mag. Daniel Nobis, LL.B.
05 04 100 4170
0676/ 400 25 99