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Gwandhaus GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass die Gwandhaus GmbH, FN 53659k, beim Landesgericht Salzburg einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eingebracht hat.

Es wird in Kürze mit einer Verfahrenseröffnung gerechnet.

Unternehmensdaten

Die im Jahr 1980 gegründete Schuldnerin mit Sitz in der Morzgerstraße 31 in 5020 Salzburg agiert laut Eröffnungsantrag als zentrale Holdinggesellschaft innerhalb der Gössl-Gruppe. Die Gwandhaus GmbH übernimmt gruppenweite Funktionen wie die Hausverwaltung, strategische Steuerung, Organisation von Events sowie die Bereitstellung von Verkaufspersonal für den Flagshipstore.

Die Geschäftsführung wird von Herrn MMag. Maximilian Gössl wahrgenommen. Die alleinige Gesellschafterin der Antragstellerin ist die Gössl Privatstiftung, deren Stammeinlage zur Gänze einbezahlt wurde.

Gegenwärtig sind 13 Dienstnehmer im Unternehmen beschäftigt.

Insolvenzursachen

Im Eröffnungsantrag wird als Grund für das Abgleiten in die gegenständliche Insolvenz die Abhängigkeit der Antragstellerin von der Gössl GmbH sowie der Gössl Gwand GmbH angeführt, welche als Hauptumsatzträger dienen. Zentrale Dienstleistungen wurden an diese Unternehmen verrechnet. Deren Liquiditätsprobleme und ausbleibende Zahlungsströme führten laut Antragstellerin zu einer kritischen Unterfinanzierung der Holding. Wie bekannt, wurden am 18.12.2024 Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung sowohl über die Gössl GmbH als auch über die Gössl Gwand GmbH eröffnet.

Vermögen

Laut der uns vorliegenden Gläubigerliste sind derzeit 20 Gläubiger von dieser Insolvenz betroffen.

Wie den Eröffnungsunterlagen zu entnehmen ist, belaufen sich die Verbindlichkeiten auf ca. EUR 1,573 Millionen. Die Werthaltigkeit etwaiger vorhandener Aktiva wird im Laufe des Verfahrens ermittelt werden.

Weitere Vorgangsweise

Die Schuldnerin strebt eine Unternehmensfortführung und eine Entschuldung durch nachstehenden Sanierungsplan an:

Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 %, zahlbar als Barquote bis längstens 2 Jahre nach Annahme des Sanierungsplanes.

Die Quote soll durch den Fortbetrieb des Unternehmens finanziert werden. Es handelt sich bei einer Quote von 20 % um das gesetzliche Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Salzburg
Tel: 05 04 100 – 5000