Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass heute am 06.03.2025 beim HG Wien die allgemeine Prüfungstagsatzung und die mit ihr verbundene Berichtstagsatzung der bereits im Insolvenzverfahren zu 5 S 225/24h in Abwicklung befindlichen European American Investment Bank Aktiengesellschaft (kurz: EURAM Bank) stattgefunden hat.
Im Insolvenzverfahren haben bislang 432 Gläubiger Forderungen von EUR 546.480.739,19 angemeldet, wovon vorerst EUR 353.730.974,93 anerkannt wurden.
Der restliche Betrag bleibt vorläufig bestritten, wobei seitens des AKV wegen der großen Anzahl der Gläubiger und diverser noch rechtlich abzuklärender Fakten mit weiteren Anerkennungen von Insolvenzforderungen gerechnet wird.
Der Großteil der Forderungsanmeldungen entfällt auf Kundeneinlagen in Höhe von EUR 371.370.755,98, davon werden rd. EUR 345 Mio. anerkannt. Der Rest der angemeldeten Forderungen entfällt auf auch als Kundenforderungen angemeldete Aussonderungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche.
In den angemeldeten Beträgen sind zudem die bevorrechteten Forderungen der Einlagensicherung ESA Austria in Höhe von rd. EUR 41,9 Mio. beinhaltet.
Bekanntlich konnten Einlagenkunden der Bank ihre gedeckten Bankeinlagen bei der ESA geltend machen und werden voraussichtlich entsprechende Entschädigungszahlungen erhalten.
Seit Insolvenzeröffnung ist der Insolvenzverwalter um eine geordnete Liquidation des Unternehmens bemüht. Nicht mehr benötigte Teilbetriebe wurden bereits mit gerichtlicher Genehmigung geschlossen; der restliche noch formal aufrechte Geschäftsbetrieb samt der dazugehörigen rechtlichen und organisatorischen Struktur wird vorerst unter Aufsicht der Insolvenzverwaltung mit rd. 29 Dienstnehmern fortgeführt.
Gemeinsam mit dem Abwicklungsteam wird seitens der Insolvenzverwaltung die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen um die Aussonderungsansprüche, insbesondere der Wertpapiergläubiger ermöglichen zu können, erarbeitet.
Eine verlässliche Quotenprognose ist im Hinblick auf den noch offenen Verwertungsprozess nicht möglich und mit großen Unsicherheiten behaftet.
Unter Zugrundelegung des BaSAG, wonach Gläubigerklassen zu bilden sind und der angemeldeten Forderung der Einlagensicherung, welche eine bevorrechtete Insolvenzforderung darstellt, ist es derzeit offen, ob eine Quote an die nicht bevorrechteten Gläubiger der 3. Gläubigergruppe („allgemeine“ Insolvenzgläubiger) zur Ausschüttung gelangen wird.
Aufgrund der komplexen Sach- und Rechtslage wird mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer gerechnet.
Bankenkonkurs
Bei einer Bankeninsolvenz sind neben den allgemeinen Regeln der IO auch die besonderen Vorschriften des Bankwesengesetz (BWG) und des Banken Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) im Verfahren zu beachten.
Besonders zu beachten ist dabei, dass die Vorschriften des BASAG unterschiedlich zu behandelnde Rangfolge bei den Quotenausschüttungen an verschiedene Gläubigerklassen („Gläubigerklassen“) vorsieht.
Bankeninsolvenzen betreffen oft eine große Anzahl von Bankkunden, die im insolventen Kreditinstitut über Bankeinlagen oder Wertpapierdepots verfügen.
Ansprüche einlagengesicherter Kunden sind bis zu einem Betrag von EUR 100.000 pro Anleger und Kreditinstitut bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) gesichert, sodass betroffene Kunden diesen Betrag zur Gänze von der ESA erhalten.
Die Einlagensicherung kann sodann den von ihr übernommenen Betrag im Insolvenzverfahren seit Geltung des BaSAG im 1. Rang geltend machen.
Kunden mit einem Wertpapierdepot, können die Übertragung des Depots auf ein anderes Kreditinstitut veranlassen.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380