Insolvenzsache
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der
European American Investment Bank Aktiengesellschaft (EURAM Bank) (FN 286544 p)
ein Konkursverfahren am Handelsgericht Wien eröffnet wurde.
Nachdem am Freitag bereits bekannt wurde, dass die FMA als Aufsichtsbehörde einen Insolvenzantrag gestellt hatte, hat nunmehr das Handelsgericht ein Konkursverfahren eröffnet und Dr. Thomas Engelhart, Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter bestellt.
Unternehmensdaten
Bei der EURAM Bank handelt es sich um ein Kreditinstitut, deren Sitz in Wien ist.
Die EURAM Bank ist 100%ige Tochter der EURAM HOLDING AG.
Die österreichische European American Investment Bank Aktiengesellschaft ist eine Investmentbank mit dem Schwerpunkt auf Private Banking und Asset Management, welche insbesondere in Europa, Russland, dem Nahen Osten und Zentralasien tätig war.
Vermögenslage
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine genauen Angaben über die schuldnerischen Aktiven sowie Passiva vor. Laut der bisherigen Berichterstattung wird von Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 300 Mio. ausgegangen.
Insolvenzantragstellung
Da es sich bei der European American Investment Bank Aktiengesellschaft um eine österreichische Bank unter der Aufsicht der FMA handelt, kommt dieser das Antragsrecht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu.
Am 16.10.2024 hatte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) der EURAM Bank die Fortführung des Geschäftsbetriebs mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und MMag. Dr. Gerd Konezny zum Regierungskommissär bestellt und kam es dadurch zum Sicherungsfall der Einlagensicherung ESA Austria.
Insolvenzursachen
Ursache für die finanziellen Schwierigkeiten sind nach der medialen Berichterstattung nicht werthaltige Kredite. Die FMA stellte zuvor einen Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio fest, welcher aus der Kreditvergabepraxis der EURAM Bank resultierte. Eine von der Aufsichtsbehörde geforderte Kapitalerhöhung ist nicht erfolgt.
Auf Grund von gravierenden Mängeln in der Geldwäscheprävention hatte die FMA das Neugeschäftsverbot verhängt.
Weitere Vorgangsweise
Das gegenständliche Verfahren wurde als Konkursverfahren eröffnet. Es wird nunmehr durch die Insolvenzverwaltung eine geordnete Abwicklung des schuldnerischen Vermögens im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorgenommen werden.
Es wird nun die anspruchsvolle Aufgabe der Insolvenzverwalter sein, die Aktivwerte der Insolvenzschuldnerin zu prüfen und trotz der derzeitigen Situation bestmöglich zu bewerten.
Bankenkonkurs
Bei einer Bankeninsolvenz sind neben den allgemeinen Regeln der IO auch die besonderen Vorschriften des Bankwesengesetz (BWG) und des Banken Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BASAG) im Verfahren zu beachten.
Besonders zu beachten ist dabei, dass die Vorschriften des BASAG unterschiedlich zu behandelnde Rangfolge bei den Quotenausschüttungen an verschiedene Gläubigerklassen vorsieht.
Bankeninsolvenzen betreffen oft eine große Anzahl von Bankkunden, die im insolventen Kreditinstitut über Bankeinlagen oder Wertpapierdepots verfügen.
Ansprüche einlagengesicherter Kunden sind bis zu einem Betrag von EUR 100.000 pro Anleger und Kreditinstitut bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) gesichert, sodass betroffene Kunden diesen Betrag zur Gänze von der ESA erhalten.
Die Einlagensicherung kann sodann den von ihr übernommenen Betrag im Insolvenzverfahren seit Geltung des BaSAG im 1. Rang geltend machen.
Kunden mit einem Wertpapierdepot, können die Übertragung des Depots auf ein anderes Kreditinstitut veranlassen.
Verfahrensdaten
Eröffnung: 10.12.2024
Anmeldefrist: 20.02.2025
Insolvenzverwalter: Dr. Thomas Engelhart, Rechtsanwalt
Prüfungstagsatzung: 06.03.2025, 09:30 Uhr
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
Rückfragenhinweis
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380