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Erdbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass die Erdbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, FN 39909s, beim Landesgericht Salzburg einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens eingebracht hat.

Es wird in Kürze mit einer Verfahrenseröffnung gerechnet.

Unternehmensdaten

Die im Jahr 1961 gegründete Schuldnerin hat ihren Sitz in 5102 Anthering, eine Zweigniederlassung wird in Kirchberg in Oberösterreich betrieben. Die Antragstellerin führt ein Bauunternehmen und erbringt ihre Leistungen überwiegend für Kommunen aber auch für gewerbliche und private Auftraggeber. Derzeit sollen sich 27 Projekte in Umsetzung befinden.

Die Geschäftsführung wird von Herrn Sebastian Hellmann wahrgenommen, der auch einer von zwei Gesellschaftern ist. Weiterer Gesellschafter ist Herr Gernot Hellmann. Das Stammkapital wurde zur Gänze einbezahlt.

Gegenwärtig sind 61 Dienstnehmer im Unternehmen beschäftigt.

Laut der uns vorliegenden Gläubigerliste sind neben den betroffenen Dienstnehmern mehr als 200 Gläubiger von dieser Insolvenz betroffen.

Insolvenzursachen & Vermögenswerte

Betreffend der Gründe für das Abgleiten in die gegenständliche Insolvenz wird im Eröffnungsantrag angeführt, dass leicht sinkende Umsätze bei gleichzeitig extrem gestiegenen Baukosten zu Verlusten geführt haben sollen. Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen in der Baubranche soll mit der bestehenden Kostenstruktur und dem vorherrschenden Wettbewerbsdruck keine kostendeckende Auftragsabwicklung mehr möglich gewesen sein. Eine Investorensuche stellte sich schlussendlich als nicht erfolgreich heraus, weshalb laut Antrag keine positive Fortbestehensprognose mehr vorliege.

Wie den Eröffnungsunterlagen zu entnehmen ist, belaufen sich die Verbindlichkeiten samt Eventualverbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 1,00 Million auf insgesamt ca. EUR 4,936 Millionen (bewertet zu Liquidationswerten). Den angeführten Passiva stehen Aktiva im Umfang von EUR 1,91 Millionen gegenüber (bewertet zu Liquidationswerten), wobei es sich bei einem Großteil um zedierte Forderungen handelt.

Weitere Vorgangsweise

Wie dem Eröffnungsantrag entnommen werden kann, wird keine weitere Unternehmensfortführung angestrebt. Die Schuldnerin hat sich mit der Schließung des schuldnerischen Unternehmens einverstanden erklärt.

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Salzburg
Tel: 05 04 100 – 5000