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CONVEY X GmbH

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass die CONVEY X GmbH, FN501688b, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und deshalb einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Ried im Innkreis eingebracht hat. Der AKV EUROPA erwartet, dass das Verfahren in den nächsten Tagen eröffnet wird.

Insolvenzursachen

Die im Jahr 2018 gegründete Schuldnerin mit Sitz in 5204 Steindorf ist laut Firmenbuch im Geschäftszweig personelle Führung eines Museums tätig. Die Antragstellerin stellt das Personal für die Betreuung der KTM-Motohall am KTM Platz 1, 5230 Mattighofen, zur Verfügung.

Das Stammkapital in Höhe von EUR 35.000,00 wurde von den beiden Gesellschaftern zur Gänze geleistet. Die Geschäftsführung wird von Herrn Jörg Stephan Seile wahrgenommen.

Im Unternehmen sind aktuell 15 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigt.

Hinsichtlich der Gründe für das Abgleiten in die Insolvenz wird im Eröffnungsantrag angeführt, dass die ehemalige Geschäftsführung eine unrentable Kostenstruktur geschaffen habe. Diese Kostenstruktur wird als Ursache für die vorhandene Liquiditätslücke angesehen.

Die neue Geschäftsführung habe unmittelbar Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet, jedoch konnte die vorgefundene Liquiditätslücke nicht kurzfristig geschlossen werden, wodurch Zahlungsunfähigkeit eintrat.

Vermögenslage und Ausblick

Die Verbindlichkeiten bei 20 Gläubigern sollen etwa EUR 410.000,00 betragen.

Laut Vermögensstatus verfügt die Antragstellerin über ein Aktivvermögen von EUR 50.900,00 (Buchwert) bzw. EUR 33.000,00 (Liquidationswert), Liegenschaftsvermögen ist nicht vorhanden.

Nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines vom Insolvenzverwalter noch zu bestellenden Gutachters kann der genaue Wert der im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Fahrnisse bekanntgegeben werden. Auch sind etwaig offene Forderungen noch vom Insolvenzverwalter auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu überprüfen.

Die Antragstellerin strebt eine Unternehmensfortführung sowie eine Entschuldung mittels nachstehenden Sanierungsplanvorschlags an. Demnach wird den Gläubigern folgender Sanierungsplan angeboten:

Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans

Die notwendigen Mittel zur Erfüllung sollen aus vorhandenen Barmitteln sowie durch die Erzielung laufender Umsätze aufgebracht werden.

Bei der gegenwärtig angebotenen Quote handelt es sich um das gesetzliche Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000