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HAPPY-MALER Fassaden Ges.m.b.H.

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der HAPPY-MALER Fassaden Ges.m.b.H., FN76260y, beim Landesgericht Linz ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Das Verfahren wurde auf Eigenantrag der Schuldnerin eingeleitet.

Insolvenzursachen

Die antragstellende Schuldnerin ist im Bereich Innenanstrich und Innenmalerei, Beschichtungen aller Art im Außenbereich sowie Wärmedämmverbundsysteme tätig.

Die Insolvenz der Schuldnerin ist auf eine Kombination mehrerer belastender Faktoren zurückzuführen.

Nach der Covid-Krise und insbesondere seit Beginn des Ukrainekriegs kam es zu unerwartet starken Preissteigerungen bei den Materialkosten, die aufgrund bestehender Fixpreisverträge nicht an die Kunden weitergegeben werden konnten. Gleichzeitig führten inflationsbedingte Lohnsteigerungen im relevanten Kollektivvertrag zu erheblich höheren Personalkosten, die ebenfalls nur begrenzt an Kunden weiterverrechnet werden konnten. Der Wettbewerbs- und Preisdruck verschärfte sich zusätzlich durch die Immobilienkrise, die einen deutlichen Rückgang der Bautätigkeit und damit eine schlechtere Auftragslage zur Folge hatte.

Zwar konnte die Schuldnerin durch einen Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2021/22 zunächst noch Verluste ausgleichen und ein positives Eigenkapital zum 31.03.2024 ausweisen, jedoch verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation zuletzt weiter durch erhebliche Zahlungsverzögerungen seitens einiger Auftraggeber. Ausschlaggebend für das endgültige Entstehen der insolvenzrechtlichen Überschuldung war eine Ende Februar 2025 eingebrachte Klage eines Auftraggebers im Zusammenhang mit einem größeren Wohnbauprojekt in Gmunden wegen behaupteter Baumängel.

Da zudem sämtliche Kreditlinien ausgeschöpft sind und die Schuldnerin ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, liegt neben der Überschuldung nun auch Zahlungsunfähigkeit vor. Eine positive Fortbestehensprognose kann nicht mehr gestellt werden.

Zuletzt waren 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bei der Schuldnerin beschäftigt.

Vermögenslage und Ausblick

Die Schuldnerin geht im Eröffnungsantrag von Verbindlichkeiten von rund EUR 3,1 Mio. bei etwa 90 Gläubigern aus, denen ein Aktivvermögen von rund EUR 235.000,00 gegenübersteht.

Eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit ist nicht angedacht, vielmehr hat die Schuldnerin einer Schließung des Unternehmens bereits im Eröffnungsantrag ausdrücklich zugestimmt.

Verfahrensdaten

Eröffnung:                                   22.04.2025

Anmeldefrist:                               17.06.2025

Insolvenzverwalter:                      Mag. Thomas Kurz, Rechtsanwalt in 4020 Linz

Allgemeine Prüfungstagsatzung: 01.07.2025

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000